Zur (Nicht-)veröffentlichung der Missbrauchsstudie in Köln
Ab dem 25.03.2021 ist es möglich, neben dem vollständig veröffentlichten Gutachten Gercke auch auf das frühere Gutachten der Kanzlei Westpfahl – Spilker – Wastl (WSW) mal einen Blick zu werfen. Dies als „Einsichtnahme“ (oder gar Veröffentlichung) zu bezeichnen ist ein reiner Euphemismus. Wir erinnern uns: Kardinal Woelki hatte versprochen, dass nach dem zweiten Gutachten auch das erste eingesehen werden kann. Die Bedingungen jetzt sind allerdings absurd. Weiterlesen