„Warum Konfessionslose manchmal Kirchensteuer bezahlen müssen.“ oder ähnlich kommentieren viele Zeitungen eine Entscheidung des EGMR vom 6.4.2017. Die Entscheidung selbst liegt bisher nur in Englisch vor (hier die Presseerklärung des EGMR, auch in Englisch).
Unsere Kollegin Dr. Neumann hat den Beschwerdeführer vertreten, dessen Anliegen sachlich entschieden wurde (und nicht als unzulässig zurückgewiesen worden ist). Die Kollegin hat für den Humanistischen Pressedienst einen ausführlichen Kommentar geschrieben, den man hier finden kann und einen weiteren für LTO (Legal Tribune Online) Weiterlesen