Dem Strafantrag der Bundesanwaltschaft habe ich im Ergebnis wenig hinzuzufügen. Dieser entspricht auch unseren Vorstellungen und denen unserer Mandanten. Lediglich beim Angeklagten Schultze halte ich aus hier bereits wiederholt dargestellten Gründen eine zur Bewährung auszusetzende Jugendstrafe für vertretbar. Nur noch zwei Bemerkungen zur Strafzumessung der Angeklagten Zschäpe. Weiterlesen