Wie von niemandem anders erwartet, hat das Oberlandesgericht München den Antrag von Frau Zschäpe auf Entlassung der Rechtsanwältin Sturm zurückgewiesen. Zusammengefasst: Aus Sicht einer „verständigen Angeklagten“ ergäben ich keine Gründe für die Ablösung der Verteidigerin Sturm. Trotzdem hat das Gericht angekündigt, Frau Zschäpe einen weiteren Pflichtverteidiger beizuordnen. Weiterlesen