von RA Eberhard Reinecke (auch Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht)
Die ersten zwei Wochen des Prozesses sind vorbei. Ein erstes Résumé gezogen. Wie immer schreiben wir nicht als Chronisten sondern zu bestimmten Aspekten des Verfahrens.
Empört reagierten die Anwälte von Wohlleben und Zschäpe über die Bezeichnung der Anträge als „heisse Luft“ und über Gelächter von Nebenklägervertretern. Das Gericht möge dafür Sorge tragen, dass so etwas nicht wieder vorkomme. Es wurde – gegenüber den Vertretern der Nebenklage der Vorwurf der Unprofessionalität erhoben.