Seit Februar 2017 ist Rechtsanwalt Reinecke Beirat (ehrenamtlich) im Institut für Weltanschauungsrecht. Rechtsanwalt Reinecke ist Atheist. Er hält Religion für eine Privatsache, wie er ausführlich In einem Artikel, der 2007 für die NRhZ geschrieben wurde, dargestellt hat. Das Institut tritt für die Neutralität des Staates in allen Religiösen Fragen ein. Dazu heißt es im Leitbild des Institutes:
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Schlagwort-Archiv: Religion
So geht die Integration ins christliche Abendland
Warum eine muslimische Unternehmerin die evangelische Kirche unterstützen soll.
Dienstleistungen haben Ihren Preis. Das gilt natürlich nicht nur für den Handwerker sondern auch für geistige und religiöse Dienstleistungen. Gottesdienste, Hochzeiten, Taufe und Beerdigungen wollen schließlich bezahlt sein. Natürlich gibt es noch rückständige Länder – wie zum Beispiel Frankreich – in denen die Kirchen mit dem auskommen müssen, was die Gläubigen ihnen freiwillig zukommen lassen. Auch Muslime haben diese altertümlichen Vorstellungen. Moderne Gedanken – wie die Kirchensteuer – sind da noch wenig verbreitet. Genau wie den Verkehrsunternehmen Schwarzfahrer ein besonderer Graus sind, hatten auch die Kirchen was gegen „Schwarzbeter“ vor allem bei Familien, in denen der verdienende und deshalb eventuell steuerpflichtige Ehepartner aus der Kirche ausgetreten ist, und der nichtarbeitende Ehepartner „umsonst“ die Dienstleistungen der Kirche in Anspruch nehmen will. „Besonderes Kirchgeld“ nennt sich diese Konstruktion. Wer wissen will, wie dies dazu führen kann, dass eine muslimische Unternehmerin an die evangelische Kirche zahlen soll, der lese das Interview unserer Kollegin Dr. Neumann mit dem hpd (Humanistischer Pressedienst).
Eberhard Reinecke