Sie haben es wieder getan. Wir hatten bereits früher darüber berichtet, mit welcher Dreistigkeit die Berliner Pressekammer Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes in einstweiligen Verfügungsverfahren ignoriert. Wir sprachen damals von einer Höchststrafe für das Landgericht Berlin die Pressekammer Berlin. Jetzt werden wir hier Lügen gestraft. Es geht noch heftiger. Das Bundesverfassungsgericht rügte die Pressekammer stellte die Vollstreckung aus deren einstweiligen Verfügung ein und machte Ausführungen, die den Staatsanwalt aufhorchen lassen müsste. Weiterlesen