Besorgnis macht sich in der Presse breit. Zschäpe hat gegen ihre bisherigen Anwälte Strafanzeige erstattet. Das könne eventuell zur Entpflichtung führen, dann wäre der Prozess geplatzt und Zschäpe müsste wegen der bereits verbüssten langen Untersuchungshaft aus der Haft entlassen werden. Man könnte es sich leicht machen und Art 2 und Art 3 der Mecklenburgischen (nicht Meck – Pom) Landesverfassung von anno dazumals zitieren: „Da könnte ja jeder kommen“ oder „Wo kämen wir denn da hin“. Weiterlesen