zum zweiten Verhandlungstag im Münchener NSU-Prozess
Am 2. Verhandlungstag kam es – wenn auch nicht nur – zur Verlesung der Anklage. (Was alles passierte hat Kollege Scharmer ausführlich geschildert). Selten sind Gegensätze so aufeinandergeprallt. Eine Stunde dauerte die Aufzählung brutalster Morde, Raubüberfälle und Sprengstoffanschläge, mit denen der NSU seine „nationalsozialistisch geprägten völkisch rassistischen Vorstellungen von einem ‚Erhalt der deutschen Nation‘ verwirklichen“ (Anklageschrift) wollte. Selbst das elementarste Recht auf Leben interessierte den NSU nicht.
Jetzt dann im Gerichtssaal die Diskussion um die Frage, ob Rechte der Angeklagten verletzt wurden, weil durch angebliche Fehler bei der Akkreditierung der Presse die Öffentlichkeit nicht gewahrt wurde, oder ob der dritte Ergänzungrichter richtig ausgewählt wurde (ein erwartbarer Antrag). Das aber ist eine allgemeine Erfahrung: Schon im Nürnberger Prozess oder im Auschwitzprozess riefen die am lautesten nach rechtsstaatlichen Garantien, die vorher „Rechtsstaat“ nicht einmal buchstabieren konnten.