Am dritten Verhandlungstag warf Richter Götzl plötzlich die Frage nach der Abtrennung des Komplexes Keupstrasse auf. Er griff damit sowohl den Verlegungsantrag der Verteidigung in einen anderen Saal auf (u.a. wegen der vielen Nebenkläger), wie aber auch die Profilierungsversuche eines Nebenklageanwaltes, der nicht nur angeblich weitere 75 Opfer ermittelt hatte, sondern offenbar auch meinte seinen Antrag gleich an die Presse weiter geben zu müssen. Weiterlesen