Probleme des Amtsgerichtes beim Kirchenaustritt dürfen nicht zulasten der (Un)Gläubigen gehen.
Davon träumt jeder Geschäftemacher: Der Eintritt in den Klub oder die wiederkehrende Bestellung (z.B. Zeitschriften) ist außerordentlich einfach, vielleicht sogar mit einem Klick möglich. Der Austritt hingegen oder die Kündigung kann nur persönlich erfolgen, am besten noch bei einer Stelle mit begrenzten Öffnungszeiten. Natürlich ist das im normalen Leben nicht möglich, derartige Verträge wären unwirksam, diverse Wettbewerbsvereine würden gegen Geschäftemacher vorgehen, die derartiges versuchen. Allerdings gibt es Institutionen, die diese Art des Geschäftemachen zu ihrem Leitbild erhoben haben: Die Kirchen. Der Eintritt ist einfach, der Austritt schwierig. Weiterlesen