Im ersten Teil hatte ich einige grundsätzliche Bemerkungen zur Frage des sogenannten „Indizienprozessse“ gemacht. Wer immer noch Zweifel daran hat, dass sogenannte „Indizien“ sehr viel wichtiger sein können als Zeugenaussagen und selbst als Geständnisse, der mag sich das Wiederaufnahmeverfahren im Fall „Peggy“ ansehen.Im ersten Verfahren lag ein (falsches) Geständnis des Angeklagten vor, und darüber hinaus Zeugenaussagen, die wohl eher durch Suggestion der Polizei herbeigeführt worden waren. Was allerdings im ersten Verfahren, das zur Verurteilung des angeblichen Täters geführt hatte, völlig fehlte, waren irgendwelche objektiven Spuren seiner Täterschaft. Gerade fehlende Indizien führen können also zu Fehlurteilen führen, selbst wenn Zeugenaussagen oder ein Geständnis vorliegt. Weiterlesen
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Alles NUR Indizien? – Aus Anlass des 100. Verhandlungstages
Zum 100. Verhandlungstag im NSU-Verfahren, der am 1.4.2014 statfand, wurden Zwischenbilanzen gezogen, auch mein Kollege Schön und ich haben dies für den Berliner Tagesspiegel getan. Ich möchte stattdessen heute etwas zum Kampfbegriff „Indizienprozess“ schreiben. So soll es bereits grundsätzlich ein Makel sein, wenn sich ein Verfahren oder irgend ein Urteil sich ausschließlich „auf Indizien“ stützt; damit sollen sofort Zweifel an einer Verurteilung gesät werden. Es wird so getan, als wären in Indizienprozessen Fehlurteile besonders häufig, was allerdings wissenschaftlich nicht erwiesen ist. Natürlich ist auch das NSU-Verfahren ein „Indizienprozess“. Weiterlesen