oder: Wenn Juristen historische Wahrheiten überprüfen
Seit Anfang des Jahres tobt ein Kampf um die Veröffentlichung einer Studie, die vom Kölner Erzbischof bei einer sicherlich nicht kirchenfernen Anwaltskanzlei in München in Auftrag gegeben wurde. Wie nunmehr LTO meldet, ist die Studie endgültig zurückgezogen. Beurteilt wurde dies – so LTO – durch zwei Strafrechtler und durch die Kanzlei Höcker/Köln und Rechtsanwalt Lehr aus der Kanzlei Redeker, Bonn. Da hat man nicht etwa den Bock zum Gärtner gemacht, sondern – um in christlichen Metaphern zu bleiben – gleich den Wolf zum Hirten. Weiterlesen