Im ersten Teil hatte ich einige grundsätzliche Bemerkungen zur Frage des sogenannten „Indizienprozessse“ gemacht. Wer immer noch Zweifel daran hat, dass sogenannte „Indizien“ sehr viel wichtiger sein können als Zeugenaussagen und selbst als Geständnisse, der mag sich das Wiederaufnahmeverfahren im Fall „Peggy“ ansehen.Im ersten Verfahren lag ein (falsches) Geständnis des Angeklagten vor, und darüber hinaus Zeugenaussagen, die wohl eher durch Suggestion der Polizei herbeigeführt worden waren. Was allerdings im ersten Verfahren, das zur Verurteilung des angeblichen Täters geführt hatte, völlig fehlte, waren irgendwelche objektiven Spuren seiner Täterschaft. Gerade fehlende Indizien führen können also zu Fehlurteilen führen, selbst wenn Zeugenaussagen oder ein Geständnis vorliegt. Weiterlesen