Am 17.4.2014 veröffentlichte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte seine Entscheidung im Fall Dr. Brosa ./. Bundesrepublik Deutschland. (Urteil und Presseerklärung gibt es bisher leider nur in Englisch). – Ergänzung vom 30.7.2014: Es gibt nunmehr eine nicht autorisierte Übersetzung – Wir haben in diesem Fall den Beschwerdeführer unterstützt, nachdem dieser nach der Verurteilung durch das LG Marburg mit bewundernswürdiger Hartnäckigkeit zunächst das BVerfG und später den EGMR anrief (in beiden Fällen besteht kein Anwaltszwang). Wir bearbeiteten dann die Stellungnahme der Bundesregierung. Unser Schriftsatz findet sich hier, er enthält auch grundsätzliche Ausführungen zur Rechtsprechung des EGMR zur Meinungsfreiheit. Weiterlesen