(wenn das Urteil zu 60 Tagessätzen á 30.000,00€ rechtskräftig wird). In der Taz vom 11.9.2021 heißt es:
Da es weniger als 90 Tagessätze sind, gilt Boateng als nicht vorbestraft.
Im Kölner Stadtanzeiger vom 17.9.2021 lese ich:
Boateng ist damit aber nicht vorbestraft. Eine Vorstrafe gibt es erst ab 90 Tagessätzen.
Wirklich? Warum soll man nicht vorbestraft sein, obwohl man bestraft wird. Auch ich habe schon man Mandanten häufiger die Frage gehört: „Bin ich damit vorbestraft?“. Weiterlesen