Das NSU-Verfahren neigt sich mit dem Beginn der Plädoyers der Verteidigung seinem Ende zu, auch wenn im Moment nicht genau absehbar ist, wann diese beginnen werden. Es werden aber schon erste Resümees gezogen und – wie könnte es anders sein – auch über Änderungen der Strafprozessordnung diskutiert. Nun hat sich allerdings wirklich eine Schwäche der Strafprozessordnung gezeigt: Gerade auch am 10.4., als (wieder einmal) die Plädoyers der Verteidigung beginnen sollte, der Neuverteidiger von André Eminger aber zunächst seine Duftmarke mit Befangenheitsanträgen setzen wollte. Während der Beweisaufnahme ist bei Befangenheitsanträgen das Gericht befugt, bis zu 2 Tage weiter zu verhandeln. Allerdings heißt es in § 29 Abs.2 StPO, dass die Befangenheitsanträge vor Beginn der Schlussvorträge entschieden sein müssen. Weiterlesen
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Obstruktion als Verteidigung
Zehn Befangenheitsanträge stehen – wenn wir richtig gezählt haben – am 4.10.2017 abends im Raum. Zwei aus den letzten Wochen (einer gegen den Vorsitzenden und einer gegen den Ergänzungsrichter). Bevor diese entschieden werden konnten, hatten die Angeklagten Eminger und Wohlleben heute vor Beginn der Verhandlung Befangenheitsanträge auf der Geschäftsstelle eingereicht (+2). Weiterlesen
Beschleunigungsgrundsatz im Strafverfahren – ein Joker für alle Fälle
Wie Wohlleben das Verfahren beschleunigt
Immer wieder wird in NSU-Verfahren der Beschleunigungsgrundsatz beschworen. Wenn die Bundesanwaltschaft „erklärt“, warum nicht weitere Beweisaufnahmen zum Umfeld des Trios oder der V-Männer stattfinden soll, das Gericht dem oft zustimmt, wenn Verteidiger unbedingt sofort einen Antrag – z.B. einen Befangenheitsantrag – entschieden sehen wollen, umgekehrt wenn es das Gericht ablehnt Verteidiger zu entpflichten. Die (angeblich) fehlende Beschleunigung spielt bei Haftentscheidungen eine Rolle, der Grundsatz muss auch dafür herhalten, dass Absprachen in Strafverfahren möglich sind. Eigenwillige Vorstellungen von Beschleunigung hat der Angeklagte Wohlleben und seine Verteidigung. Weiterlesen
OLG soll die „Ermordung“ von Rudolf Heß untersuchen
„Herr Wohlleben ist seinen Idealen und politischen Überzeugungen treu geblieben“
Schrieb die Verteidigung Wohlleben, bevor der Angeklagte sich im letzten Jahr zur Sache äußerte. Welche Überzeugungen das sind (offenbar geteilt von seinen VerteidigerIn), konnte man am 13.10.16 im OLG München hören. Es wurde ein „Beweis“antrag gestellt, dass Rudolf Heß ermordet wurde. Weiterlesen
Je näher die Verurteilung rückt, desto schriller werden die Töne der Verteidigung
Zum Haftbeschluss gegen Wohlleben und der Orgie
von Befangenheitsanträgen
Diese Woche ging es mal wieder mit Befangenheitsanträgen Schlag auf Schlag. Pünktlich am Mittwochmorgen wurde ein Beschluss verteilt, in dem dem Senat des Oberlandesgerichtes bestätigt wurde, nicht gegenüber Frau Zschäpe und Herrn Wohlleben befangen zu sein. Das verwundert nicht, allerdings hatte dieser letzte Befangenheitsantrag einige Besorgnis in der Presse ausgelöst. Weiterlesen
Ruhm statt Kohle? Ruhm und Kohle? oder doch nur Kohle?
Der peinliche Auftritt der Verteidigung Zschäpe
Die Sitzungswoche vom 17.09. begann mit einem Doppelschlag: Zunächst einmal teilte der Vorsitzende mit, dass Rechtsanwalt Stahl (Verteidiger von Zschäpe) in dieser Sitzungswoche nicht bei Gericht erscheine, sodann teilte er mit, dass am Nachmittag des 16.09.2013 ein Befangenheitsantrag bei Gericht eingegangen sei. Es wurde dann zunächst nicht weiter verhandelt, bis um kurz nach 12.00 Uhr das Befangenheitsgesuch schriftlich vorlag. Vorher durfte spekuliert werden, worauf der Antrag gestützt ist.