Aus der ersten angekündigten Aussage von Zschäpe ist nichts geworden. Angekündigt für den 11.11.2015, platzte dieser Termin wegen eines Befangenheitsantrages der Verteidigung Wohlleben. Dieser war nicht nur – wie die anderen Befangenheitsanträge zuvor – offensichtlich unbegründet, sondern derartig filibusterhaft ausgearbeitet und mit langen Sitzungsunterbrechungen vorbereitet, dass von vornherein der wesentliche Zweck die Verhinderung der Aussage Zschäpe am 11.11.2015 war. Weiterlesen