Seit Februar 2017 ist Rechtsanwalt Reinecke Beirat (ehrenamtlich) im Institut für Weltanschauungsrecht. Rechtsanwalt Reinecke ist Atheist. Er hält Religion für eine Privatsache, wie er ausführlich In einem Artikel, der 2007 für die NRhZ geschrieben wurde, dargestellt hat. Das Institut tritt für die Neutralität des Staates in allen Religiösen Fragen ein. Dazu heißt es im Leitbild des Institutes:
Im Grundgesetz ist das Gebot des Säkularismus, der Neutralität des Staates in Fragen der Weltanschauung (religiöser wie nichtreligiöser Art), fest verankert. Es wird jedoch in Politik, Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung vielfach missachtet. Um Abhilfe zu schaffen, bringt das ifw Juristinnen und Juristen zusammen. Die Aktivitäten des Instituts verbinden rechtswissenschaftliche Forschung und populärwissenschaftlicheAufklärung mit rechtspolitischen Forderungen.
In der Presseerklärung zu Gründung des Institutes heißt es zum Weltanschauungsrecht:
Dieses umfasst, „nicht nur das Recht, sich zu einer religiösen oder nichtreligiösen Weltanschauung zu bekennen, sondern auch die Freiheit, das eigene Leben nach diesen weltanschaulichen Überzeugungen zu gestalten, sofern dadurch keine Rechte Dritter verletzt werden“. Laut ifw „wird diese fundamentale Freiheit der Bürgerinnen und Bürger auf vielen Rechtsgebieten in illegitimer Weise beschnitten – und zwar von der Wiege bis zur Bahre, ja sogar darüber hinaus, nämlich vom Embryonenschutz bis zur Bestattungspflicht“. Viele Rechtsnormen und staatliche Einrichtungen seien trotz der entsprechenden Verpflichtung der Verfassung nicht „weltanschaulich neutral“ gehalten, sondern beruhten auf religiösen Glaubensvorstellungen, die in der Bevölkerungsmehrheit keinen Rückhalt mehr fänden.
Wenn man so will, ist die Tätigkeit für dieses Institut mein ganz persönlicher Beitrag für das LutherJahr.
Eberhard Reinecke