Wir berichteten über die Entscheidung des europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte i. S. Brosa. Die Entscheidung ist nunmehr rechtskräftig. Das Justizministerium hat eine deutsche Übersetzung gefertigt, die hier einzusehen ist. Sie ist allerdings unverbindlich; es gilt das englische Orginal.
Hochinteressant allerdings die unterschiedliche Behandlung des Persönlichkeitsrechtes durch die deutsche Behörde und den EGMR. In der deutschen Übersetzung sind alle Beteiligten mit Buchstaben abgekürzt, selbst der kleine Ort in Mittelhessen, in dem die Vereinigung Berger 88 tätig ist, wird abgekürzt. Der EGMR kürzt hingegen nur den Prozessgegner des Ausgangsverfahrens ab.