„Führen Sie auch Prozesse gegen Installateure“ ist eine eher selten gehörte Frage im Anwaltsleben, „Führen Sie auch Prozesse gegen Rechtsanwälte“ wird man schon eher gefragt. Wenn man wie ich ausdrücklich auf der Webseite darauf hinweist, auch Prozesse gegen andere Rechtsanwälte zu führen, erhält man auch Anrufe aus weit entfernten Städten, offenbar weil es nicht viele Anwälte gibt, die solche Mandate übernehmen. „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“ wird auch von Anwälten gerne zitiert, wenn es um (angebliche) Kumpanei zwischen Prozessgegner und Zeugen und Sachverständigen geht. Auf sich selbst beziehen Anwälte dies eher selten, obwohl es oft als unkollegial gilt, gegen andere Kollegen vorzugehen. In einem demokratischen Rechtsstaat ist es allerdings bedenklich, wenn das rechtssuchende Publikum den Eindruck bekommt, alle Anwälte stecken unter einer Decke. Das ist dann falsch verstandene Kollegialität. Was also ist kollegial? Weiterlesen →