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Laschets Sofortprogramm „Entlastung“: Theaterdonner um nichts

Mit dem auf einer Pressekonferenz groß angekündigtem Sofortprogramm wollte Laschet wohl endlich mal konkret werden.Der Teil „Entlastungspaket“ lautet:

Der Arbeitnehmerpauschbetrag steigt auf 1.250 Euro. Die Minijobgrenze steigt sofort auf 550 Euro pro Monat. Gut für Schüler, Studenten und Nebenjobber. Außerdem: Eine höhere Pendlerpauschale soll Mobilität auf dem Land bezahlbar halten.

Laut Spiegel meint die CDU, damit kleinere und mittlere Einkommen unmittelbar zu entlasten. Was aber bewirkt dieses Programm?

Der Arbeitnehmerpauschbetrag ist ohnehin nur für diejenigen von Bedeutung, die nicht höhere konkrete Werbungskosten geltend machen können. Zu den Werbungskosten gehören vor allen Dingen die Fahrten zum Arbeitsplatz, häusliches Arbeitszimmer, Arbeitsmittel, Fortbildungskosten, Gewerkschaftsbeiträge etc. Nur wer dafür keine konkreten Kosten von zur Zeit mehr als 1000 €, nach CDU Plänen 1250 € geltend machen kann, könnte von den Erhöhung des Pauschbetrages profitieren. Wer ohnehin höhere Werbungskosten hat, hat keinerlei Entlastung.

Die Pendlerpauschale hatte schon bisher nur Auswirkungen, wenn die damit angemeldeten Fahrtkosten höher als 1.000,00€  waren. Wenn nun gleichzeitig die Pendlerpauschale erhöht wird, so dürften zumindest für diejenigen, die bisher bereits mit Ihrer Pendlerpauschale über dem Pauschsatz lagen, keine weiteren Vorteile durch die Erhöhung des Pauschsatzes eintreten. Es sind also keine Fälle denkbar, in denen jemand sowohl von der Erhöhung des Pauschbetrages wie zusätzlich der höheren Pendlerpauschale profitieren kann. Um welchen Betrag die Pendlerpauschale erhöht werden soll, steht nicht im Sofortprogramm.

Aber selbst wenn wir einmal jemanden unterstellen, der keine Werbungskosten über 1250,00€ geltend machen kann so ergäbe sich bei kleineren und mittleren Einkommen folgende Entlastung: Es müssten jeweils gegenüber dem jetzigen Zustand 250 € (pro Jahr) weniger versteuert werden. Bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 20.000 € liegt der individuelle Höchststeuersatz bei 26 %, d. h. ein solcher Arbeitnehmer wird um 65 € pro Jahr entlastet. Bei einem zu versteuernden Einkommen von 30.000 liegt der Steuersatz bei 30 %, die zusätzliche Einsparung beträgt also 75 € pro Jahr. Aber natürlich entlastet der höhere Freibetrag eventuell auch Besserverdienende, bei einem Spitzensteuersatz von 42 % ergibt sich eine Einsparung von 105 € pro Jahr.

Dass unter diesen Bedingungen die direkte Auszahlung eines Mobilitätsbetrages unabhängig vom Einkommen – wie von den Linken und Grünen vorgeschlagen – eine deutlich höhere Entlastung für kleine und mittlere Einkommen darstellt, liegt auf der Hand.

Der einzig handfeste Vorschlag nämlich die Ausdehnung von Minijobs macht gerade deutlich, dass nicht die versicherungspflichtige Beschäftigung (z.B. durch Erhöhung des Mindestlohnes) gestärkt werden soll sondern wieder nur der Niedriglohnsektor.

Das Sofortprogramm ist also nichts als Augenwischerei

Eberhard Reinecke

Zwischenruf: Lokführerstreik

Es wird gegen die GDL gehetzt vor allem mit der Behauptung, beide Tarifparteien seien für 3,2% nur die Laufzeit wäre unterschiedlich. Die GDL wolle eine Laufzeit von 28 Monaten die Bahn von 40. Jeder denkt: Na dann sollen die sich doch bie 34 Monaten einigen. Doch schon diese Darstellung ist reine Verdummung, an der sich fast alle Medien beteiligen.

Die Forderung der GDL lautet (ähnlich wie der Abschluss im öffentlichen Dienst): 1,4% ab 1.4.2021 plus Coronaprämie, weitere 1,8% ab 1.4.2022 dann 16 Monate weitere Laufzeit.

Das Angebot der Bahn: Keine Lohnerhöhung bis zum 30.9.2022, dann 1,4% und ab 1.4.2023 weitere 1,8% für dann noch 16 Monate

Es ist schon von einer seltenen Dreistigkeit, die 16 Monate Lohnverzicht (vom 1.4.2021 – 1.10.2022) in die „Laufzeit“ einzurechnen. Jeder denkt, dass am Anfang die Lohnerhöhung steht.

Eberhard Reinecke

Das (Schand)malbuch der AFD: Ein Bild sagt mehr als 1000 Worte

Mit ihrem Malbuch für Kinder hat die AFD eine Empörungswelle ausgelöst. Unser Kollege Forst hat im WDR bereits erklärt (ca. ab Minute 25), warum zumindest eines der Bilder den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Zwei der besonders rassistischen Bilder sind hier abgedruckt, man beachte bei dem Schwimmbadbild, dass die Afrikaner auf diesem Bild auch noch Knochen in den Haaren haben, damit auch jedes Kind gleich lernt, dass Afrikaner Menschenfresser sind. Weiterlesen

FDP: „back to the roots“

Endlich eine Glatze, die in Geschichte aufgepasst hat

so warb Kemmerich vor den Wahlen auf Plakaten. Und jetzt kann er behaupten, dass er dieses Wahlversprechen einhält, zumindest wenn man nicht die Geschichte Deutschlands sondern die der FDP meint. Da nämlich kann man mit Fug und Recht sagen, dass die AFD heute völlig unproblematisch die die früheren Positionen der FDP übernommen hat. Einige Beispiele (Vieles nachzulesen bei Leuschner, Die Geschichte der FDP): Weiterlesen

Maaßen demnächst (?): „Dem Bundesamt für Verfassungschutz liegen keine belastbaren Informationen vor, dass es eine Gruppe namens NSU tatsächlich gegeben hat.“

und weiter: „Es sprechen gute Gründe dafür, dass die Gruppe namens NSU von linksradikalen Kräften erfunden wurde, um die hervorragend arbeitenden Verfassungsschutzämter in Bund und Ländern anzugreifen und insbesondere den seit langer Zeit erprobten Grundsatz „Quellenschutz geht vor Strafverfolgung“ zu diskreditieren“.

Ich räume ein: Das werden wir wohl nicht hören, aber die aktuelle Äußerung von Maaßen läßt eine solche Analogie zu (ohne die Vorfälle in Chemnitz mit den ungleich mörderischen des NSU gleichsetzen zu wollen). Weiterlesen

Das „Rechtsempfinden der Bevölkerung“ ist nicht so entmenscht wie das von Innenminister Reul

Das Oberverwaltungsgericht hat einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen bestätigt, nach dem ein Herr Sami A. aus Tunesien zurückgeholt werden muss. Warum das so ist, hat das Oberverwaltungsgericht in einer ausführlichen und sachlichen Erklärung erläutert, die auch sehr viele Fragen beantwortet. Weiterlesen