Wir haben gelegentlich Vorträge für Personen gehalten, die im Internet veröffentlichen. In unserer Arbeit im Medienrecht wollen unsere Mandant*innen auch immer (zu recht) wissen, was da eigentlich mit Ihnen passiert und warum. Es gehört zu unserer Berufseinstellung, dass wir versuchen, den Mandant*innen jeweils die Gesetze und Rechtsprechung zu erläutern, die für Ihren Fall wichtig sind. Ein „lassen Sie uns mal machen, wir wissen schon was gut für Sie ist“ gibt es bei uns nicht. Da wir im Medienrecht immer wieder ähnliche Fragen erläutern müssen, haben wir uns entschlossen, eine kurze Zusammenfassung zu erstellen. Diese dient ausschließlich der ersten Orientierung und der Schaffung von Problembewußtsein. Diese Zusammenfassung finden Sie hier.
Eberhard Reinecke