Die von mir hoch geschätzte Organisation NSU Watch berichtet davon, dass der bayerische Untersuchungsausschuss zum NSU beschlossen hat, Beate Zschäpe als Zeugin zu laden. Dies verbindet NSU Watch mit massiver Kritik an diesen Beschluss auf Twitter: Weiterlesen
Kategorie-Archiv: 02 Rechtsgebiete
Kriminelle Vereinigung hier – VeRWEigerung der Strafverfolgung dort
Man kann schon nicht mehr hören, wenn diverse Politiker mit Schaum vorm Mund rumlaufen, weil die „Letzte Generation“ sich festklebt, oder Essen auf durch Glasscheiben geschützte Kunstwerke wirft und eine Staatsanwaltschaft sich dafür hergibt, einen Verdacht wegen einer kriminellen Vereinigung in die Welt zu setzen. Auch die onkelhaften angeblich wohlmeinende Hinweise von GRÜNEN und SPD, dass die „Letzte Generation“ mit ihren Aktionen vom Klimaschutz ablenkt und deshalb ihren eigenen Zielen schadet, sind natürlich falsch. Ich habe großen Aspekt vor dem moralischen Rigorismus dieser meist jungen Menschen, die genau wissen, dass es keine Zivilcourage zum Nulltarif gibt. Man kann gar nicht bestreiten, dass gerade die scheinbare Radikalität der Aktionen die Bedrohung der Menschheit durch Klimaerwärmung sehr klarmacht. Weiterlesen
Bähner in den Knast – seine Verteidigung gescheitert
Auf der Seite des Bundesgerichtshofes können wir heute (07.12.2022) folgende Presseerklärung lesen:
Das Landgericht Köln hat den heute 75-jährigen Angeklagten, von 2014 bis 2020 Mandatsträger in der Bezirksvertretung Köln-Porz, wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz einer halbautomatischen Kurzwaffe und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil verworfen.
Nach den Urteilsfeststellungen hielten sich am 29. Dezember 2019 um Mitternacht vier junge Männer mit ausländischen Wurzeln im Alter zwischen 20 und 23 Jahren direkt vor dem am Rheinufer in einer ruhigen Wohngegend gelegenen Grundstück des Angeklagten auf. Die Gruppe junger Männer war alkoholisiert, konsumierte Cannabis und „rappte“ zu über eine portale Box laut abgespielter Musik. Wegen der nächtlichen Ruhestörung kam es zu einem Disput mit dem Angeklagten mit gegenseitigen, teils ausländerfeindlichen Beleidigungen. Schließlich eskalierte das Geschehen und der Angeklagte schoss einem der Männer ohne Tötungsabsicht mit einer illegal besessenen Pistole in den Oberkörper. Die Durchschussverletzung war nicht konkret lebensgefährlich und führte zu einem zweitägigen stationären Krankenhausaufenthalt.
Der Beitrag des BGH zur 10-jährigen Enttarnung des NSU
Bereits am 22.9.2021 hatte der BGH in einem Beschluss eine Anhörungsrüge von Beate Zschäpe zurückgewiesen. Online gestellt wurde der Beschluss am 4.11.2021. Am selben Tag ging auch mir auf dem Postwege der Beschluss zu. Es fällt schwer, hier an einen Zufall zu glauben. Weiterlesen
Wäre Boateng jetzt vorbestraft?
(wenn das Urteil zu 60 Tagessätzen á 30.000,00€ rechtskräftig wird). In der Taz vom 11.9.2021 heißt es:
Da es weniger als 90 Tagessätze sind, gilt Boateng als nicht vorbestraft.
Im Kölner Stadtanzeiger vom 17.9.2021 lese ich:
Boateng ist damit aber nicht vorbestraft. Eine Vorstrafe gibt es erst ab 90 Tagessätzen.
Wirklich? Warum soll man nicht vorbestraft sein, obwohl man bestraft wird. Auch ich habe schon man Mandanten häufiger die Frage gehört: „Bin ich damit vorbestraft?“. Weiterlesen
Laschets Sofortprogramm „Entlastung“: Theaterdonner um nichts
Mit dem auf einer Pressekonferenz groß angekündigtem Sofortprogramm wollte Laschet wohl endlich mal konkret werden.Der Teil „Entlastungspaket“ lautet:
Der Arbeitnehmerpauschbetrag steigt auf 1.250 Euro. Die Minijobgrenze steigt sofort auf 550 Euro pro Monat. Gut für Schüler, Studenten und Nebenjobber. Außerdem: Eine höhere Pendlerpauschale soll Mobilität auf dem Land bezahlbar halten.
Laut Spiegel meint die CDU, damit kleinere und mittlere Einkommen unmittelbar zu entlasten. Was aber bewirkt dieses Programm?
Der Arbeitnehmerpauschbetrag ist ohnehin nur für diejenigen von Bedeutung, die nicht höhere konkrete Werbungskosten geltend machen können. Zu den Werbungskosten gehören vor allen Dingen die Fahrten zum Arbeitsplatz, häusliches Arbeitszimmer, Arbeitsmittel, Fortbildungskosten, Gewerkschaftsbeiträge etc. Nur wer dafür keine konkreten Kosten von zur Zeit mehr als 1000 €, nach CDU Plänen 1250 € geltend machen kann, könnte von den Erhöhung des Pauschbetrages profitieren. Wer ohnehin höhere Werbungskosten hat, hat keinerlei Entlastung.
Die Pendlerpauschale hatte schon bisher nur Auswirkungen, wenn die damit angemeldeten Fahrtkosten höher als 1.000,00€ waren. Wenn nun gleichzeitig die Pendlerpauschale erhöht wird, so dürften zumindest für diejenigen, die bisher bereits mit Ihrer Pendlerpauschale über dem Pauschsatz lagen, keine weiteren Vorteile durch die Erhöhung des Pauschsatzes eintreten. Es sind also keine Fälle denkbar, in denen jemand sowohl von der Erhöhung des Pauschbetrages wie zusätzlich der höheren Pendlerpauschale profitieren kann. Um welchen Betrag die Pendlerpauschale erhöht werden soll, steht nicht im Sofortprogramm.
Aber selbst wenn wir einmal jemanden unterstellen, der keine Werbungskosten über 1250,00€ geltend machen kann so ergäbe sich bei kleineren und mittleren Einkommen folgende Entlastung: Es müssten jeweils gegenüber dem jetzigen Zustand 250 € (pro Jahr) weniger versteuert werden. Bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 20.000 € liegt der individuelle Höchststeuersatz bei 26 %, d. h. ein solcher Arbeitnehmer wird um 65 € pro Jahr entlastet. Bei einem zu versteuernden Einkommen von 30.000 liegt der Steuersatz bei 30 %, die zusätzliche Einsparung beträgt also 75 € pro Jahr. Aber natürlich entlastet der höhere Freibetrag eventuell auch Besserverdienende, bei einem Spitzensteuersatz von 42 % ergibt sich eine Einsparung von 105 € pro Jahr.
Dass unter diesen Bedingungen die direkte Auszahlung eines Mobilitätsbetrages unabhängig vom Einkommen – wie von den Linken und Grünen vorgeschlagen – eine deutlich höhere Entlastung für kleine und mittlere Einkommen darstellt, liegt auf der Hand.
Der einzig handfeste Vorschlag nämlich die Ausdehnung von Minijobs macht gerade deutlich, dass nicht die versicherungspflichtige Beschäftigung (z.B. durch Erhöhung des Mindestlohnes) gestärkt werden soll sondern wieder nur der Niedriglohnsektor.
Das Sofortprogramm ist also nichts als Augenwischerei
Eberhard Reinecke