Kategorie-Archiv: 01 Verfahren

Wenn sich Herr Wohlleben als Kalligraph betätigt

Ein Detail des Befangenheitsantrages des angeklagten Rechtsextremisten  Wohlleben   ist doch schildernswert. Drei Richter seien befangen, weil sie Briefe beschlagnahmt hätten auf denen Sie Hakenkreuze erkannt hätten; das sei Verfolgungswahn, schliesslich handele es sich um kalligrafische Darstellung des F durche Herrn Wohlleben. Weiterlesen

Die Pressekonferenz der Nebenklagevertreter fand unter grosser Aufmerksamkeit statt

Für unser Büro nahm RA Schön teil. Schon jetzt am Sonntag abend berichtete die Tagesschau, Gisela Friedrichsen in Spiegel online, in der Süddeutschen und auf Stern online  einen Videobericht.

Anschliessend wurde die folgende Presseerklärung veröffentlicht:

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Rechtsanwalt Schön im Interview – Pressekonferenz von Nebenklagevertretern am 5.5.2013

Rechtsanwalt Schön hat dem Kölner Stadtmagazin „Stadtrevue“ ein ausführliches Interview zum Anschlag in der Keupstrasse gegeben.
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Nebenklagevertreter laden zu einem Pressegespräch vor dem erneut geplanten Beginn des NSU-Prozesses ein. Weiterlesen

Videoübertragung in einen anderen Raum?

von RA Eberhard Reinecke, 23.4.2013

Spiegel online berichtet, dass im Wege der Verfassungsbeschwerde eine Übertragung des Prozesses in einen anderen Raum durchgesetzt werden soll. (Zusatz 25.4.2013: Das BVerfG hat den Antrag abgelehnt). Der Antrag an das OLG ist uns bekannt, nicht aber, dass dieses den Antrag bereits abgelehnt hat (was wohl formelle Voraussetzung für eine Verfassungsbeschwerde wäre). Wir haben – auch aus Opfersicht – zu dem Antrag gegenüber dem OLG Stellung genommen. Wir halten das Restrisiko eines Formfehlers für zu hoch und haben geschrieben:

„Es ist für uns ohne Weiteres nachvollziehbar, dass die Wahl des Verhandlungsraumes problematisch ist und insbesondere auch für die Vielzahl der Opfer und Betroffenen zu einer
schwierigen Situation führt.

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„Alles Gute“ wünschte Plasberg der Verteidigerin von Beate Zschäpe ….

„…für die nächsten Wochen, Monate oder Jahre“, das heißt für den Prozess.

von RA Eberhard Reinecke, 16. April 2013. Er vertritt Nebenkläger im Münchner NSU-Prozess.

Die Fernsehsendungen kurz vor Beginn des Verfahrens waren geplant und wurden durchgezogen, auch nachdem das Oberlandesgericht den Termin nunmehr um drei Wochen verschoben hat. Natürlich ist die Terminsverschiebung ärgerlich, allerdings immer noch besser als ein Verfahren durchzuführen, das von Anfang an mit einem rechtlichen Fragezeichen versehen ist. Es wird sich in den nächsten Wochen herausstellen, ob es nur um die Akkreditierung gegangen ist.
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Was erwartet uns im NSU-Verfahren?

Zunächst die deprimierende Erkenntnis, dass sich in den letzten 20 Jahren – seit dem Brandanschlag in Solingen am 29. Mai 1993 – in der „Mitte der Gesellschaft“ nichts bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus geändert hat.

von Rechtsanwalt Eberhard Reinecke, 12. April 2013. Die Rechtsanwälte Reinhard Schön und Eberhard Reinecke sind im Münchner NSU-Verfahren für Nebenkläger tätig.

Ich hatte vor 5 Jahren in der NRhZ aus unseren Erfahrungen im Solingen-Prozess berichtet. Der Artikel ist heute noch beängstigend aktuell. Schon damals die dubiose Rolle des Verfassungsschutzes, der ideologische Bogen zwischen „Asylanten“-Hetze und rechtsradikalen Mordanschlägen.

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