Wie Wohlleben das Verfahren beschleunigt
Immer wieder wird in NSU-Verfahren der Beschleunigungsgrundsatz beschworen. Wenn die Bundesanwaltschaft „erklärt“, warum nicht weitere Beweisaufnahmen zum Umfeld des Trios oder der V-Männer stattfinden soll, das Gericht dem oft zustimmt, wenn Verteidiger unbedingt sofort einen Antrag – z.B. einen Befangenheitsantrag – entschieden sehen wollen, umgekehrt wenn es das Gericht ablehnt Verteidiger zu entpflichten. Die (angeblich) fehlende Beschleunigung spielt bei Haftentscheidungen eine Rolle, der Grundsatz muss auch dafür herhalten, dass Absprachen in Strafverfahren möglich sind. Eigenwillige Vorstellungen von Beschleunigung hat der Angeklagte Wohlleben und seine Verteidigung. Weiterlesen