Am 24.6.2013 lies der Vorsitzende das Paulchen Panter Video vorführen. Niemand ausser Zschäpe und vielleicht noch andere Angeklagte konnte sich dem Eindruck entziehen. Am 3.7.2013 gab RA Schön dazu unsere Erklärung ab, die wir im folgenden dokumentieren. Dabei nahmen wir auch auf den „NSU-Brief“ Bezug, ein Schreiben des „Trios“ aus dem Jahre 2001 an rechtsradikale Organe :
1. Der Zeugin G. lag offenbar viel daran, mehrfach zu betonen, was für ein freundlicher und netter Mensch Herr Özüdogru war. Diese einfache und schlichte Aussage muss man mit dem Video konfrontieren mit der Brutalität und Gemeinheit der Tötung selbst und dem anschliessenden Triumphieren über die eigene Tat und die Verhöhnung der Opfer. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Tötungsbeweggrund niedrig, wenn er nach allgemeiner sittlicher Würdigung auf tiefster Stufe steht und deshalb besonders verachtenswert ist. Damit allerdings sind diese auf dem Video geschilderte Taten immer noch unzureichend beschrieben.
2. Wenn es zehn Tote gegeben hat, dann vor allem, weil die Möglichkeit des rechten Terrors nicht ernst genommen, sondern verharmlost wurde. Wir sollten jetzt zumindest das Video und seine Anfangssequenz ernst nehmen. Dort heisst es:
„Der Nationalsozialistische Untergrund ist ein Netzwerk von Kameraden mit dem Grundsatz – Taten statt Worte – Solange sich keine grundlegenden Änderungen in der Politik, Presse und Meinungsfreiheit vollziehen, werden die Aktivitäten weitergeführt.“
Das deckt sich mit dem NSU-Brief von 2001, wo es ua. heisst:
„DER NATIONALSOZIALISTISCHE UNTERGRUND VERKÖRPERT DIE NEUE POLITISCHE KRAFT IM RINGEN UM DIE FREIHEIT DER DEUTSCHEN NATION. ……
DER NSU IST KEINE ABSTRAKTE SACHE. JEDER KAMERAD GEHÖRT DAZU, SOFERN ER DEN MUT FINDET ZU HANDELN UND SEINEN BEITRAG ZU LEISTEN.
WIE ERFOLGREICH DER NATIONALSOZIALISTISCHE UNTERGRUND IN DER ZUKUNFT.-SEIN WIRD, HÄNGT AUCH VON DEINEM VERHALTEN AB.“
Wenn wir das ernst nehmen, dann geht es nicht um zwei Personen, die Mitstreiter suchen, sondern es ist das Bekenntnis eines Netzwerkes bzw. einer neuen politischen Kraft. Nichts spricht dafür, dass es dieses Netzwerk nicht gegeben hätte oder dass es heute nicht mehr existiert. Nehmen wir das ernst und tun es nicht als Spinnerei von zwei grössenwahnsinnigen Snipern ab. Vorhalte von mir an Herrn Schulze in der vorletzten Woche, die Vorhalte von Liedtexten durch den Kollegen Hoffman, haben ansatzweise klargemacht in welcher aggressiven Brutalität diese rechten Kreise leben; die Bilder auf dem Video sind nur die zugespitzte Konsequenz dieser Haltung.
Die Tatausführungen sprechen im übrigen für dieses Netzwerk. Glaubt man wirklich, Böhnhardt und Mundlos seien wie Sniper durch Deutschland gefahren ohne jeden Kontakt zu örtlichen Kameradschaften o.ä?. Auch das Video in seinen verschiedenen Entwicklungsstufen ist ein Dokument von Diskussion und Gedankenaustausch, – man wagt es kaum diese Begriffe dafür zu benutzen – Sollten wirklich zwei Personen, die hermetisch abgeschlossen ohne Aussenkontakte in ihrem eigenen Saft schmoren, dieses Video konzipieren können? Auch das ist höchst unwahrscheinlich. Gehen wir also davon aus, dass es dieses Netzwerk gab und gibt, selbst wenn bis heute nicht im einzelnen feststehen mag, wer alles dazu gehört. Die Feststellung, dass es sich nicht um das Werk von zwei Personen handelt, kann unabhängig von der Frage getroffen werden ob man die weiteren Angehörigen des Netzwerkes kennt.
3. Kann sich dieser Befund eines Netzwerkes mit dem Gedanken vertragen, dass die Angeklagte nichts mit den Taten ihrer Mitbewohner zu tun hatte? Geht man davon aus, dass es das Netzwerk gegeben hat, zu dem sich die Selbstbezichtigung bekennt, und das auch sowohl aus den Taten wie der Herstellung des Videos spricht, dann ist schon ohne alle weiteren Beweise der Schluss nahezu zwingend, dass die Angeklagte Zschäpe von allem gewusst hat. Der erste Aussenkontakt von Böhnhardt und Mundlos wäre immer die Angeklagte gewesen. Dass gerade sie nicht eingeweiht gewesen sein soll, wäre absurd.
Am Ende des NSU Briefes heisst es:
JEDER KAMERAD IST GEFRAGT! AUCH DU GIB DEIN BESTES-
Das sollen Böhnhardt und Mundlos von dritten gefordert haben, nicht aber von der Angeklagten, die mit Ihnen in den Untergrund gegangen ist? Genauso zwingend wie die Kenntnis der Angeklagten ist dann auch ihre Beteiligung an den Taten.