Zum November 2017 stößt mit Lucia Alfonso eine weitere Rechtsanwältin zu unserer Bürogemeinschaft hinzu, die vor allen Dingen die in unserem Büro lange vermisste sozialrechtliche Kompetenz mitbringen wird.
Rechtsanwältin Alfonso – Jahrgang 1969 – engagiert sich seit langer Zeit für die Rechte von Arbeitnehmerinnern und Arbeitnehmern. Nach ihrem Schulabschluss 1989 studierte sie in Köln und Granada Übersetzen und Dolmetschen mit dem Abschluss Diplom-Übersetzerin für Englisch und Spanisch. Bis heute ist sie für diese Sprachen als Übersetzerin allgemein vereidigt.
Anschließend arbeitete sie als Sozialbetreuerin beim italienischen Handwerksverband Patronato EPASA e. V. in Köln und kam hier zum ersten Mal mit arbeits- und sozialrechtlichen Fragen, insbesondere dem europäischen Rentenversicherungsrecht in Kontakt. Der Patronato vertritt im Ausland die Interessen aller italienischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unabhängig von ihrer sonstigen Organisations- und Gewerkschaftszugehörigkeit. Die für die Betreuung erforderlichen italienischen Sprachkenntnisse waren ihr in die Wiege gelegt. Diese Tätigkeit weckte ihr Interesse für juristische Fragen, so dass sich dann bis 2006 ein Studium der Rechtswissenschaften in Köln und San Sebastian anschloss sowie das Referendariat beim Landgericht in Aachen.
Anschließend arbeitete sie 4 Jahre selbständig als Rechtsanwältin in einer Bürogemeinschaft, sodann für 1 Jahr als Rechtssekretärin beim DGB. In den letzten 4 ½ Jahren arbeitete sie bei der Agentur für Arbeit in der Rechtsbehelfstelle. Es war ihr Wunsch, alle diese erworbenen Kenntnisse einseitig im Interesse der Rechtssuchenden einzusetzen, so dass sie jetzt den erneuten Schritt in die Selbständigkeit wagt.
Für unsere Bürogemeinschaft ist dies ein großer Gewinn. Sehr oft werden wir in unserer Tätigkeit gerade für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit sozialrechtlichen Fragen von Arbeitslosigkeit, Grundsicherung und Rente konfrontiert. Bisher konnten wir diese Fälle nicht oder nur in Einzelfällen übernehmen. Rechtsanwältin Alfonso wird das Dienstleistungsangebot unseres Büros also hervorragend abrunden. Der Blickwinkel ihrer juristischen Tätigkeit aus der Sicht von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und das Engagement für deren Rechte entspricht unserem Selbstverständnis.
Dass darüber hinaus damit die Sprachkompetenz in unserem Büro noch um Spanisch und Italienisch erweitert wird, ist ebenfalls hoch erfreulich.
Eberhard Reinecke