Presseerklärung
Die unterzeichnenden Nebenklagevertreter von Angehörigen und NSU-Opfern begrüßen insbesondere auch im Namen ihrer Mandanten die Errichtung eines Opferentschädigungsfonds und die Errichtung einer Stätte der Erinnerung und Mahnung für die Opfer des NSU.
Thüringen hat mit dem Entschädigungsfonds für die Betroffenen spürbare Konsequenzen aus dem Bericht des ersten NSU-Untersuchungsausschusses des Thüringer Landtages gezogen. In diesem Bericht hatte der Freistaat Thüringen die politische und moralische Verantwortung übernommen und Amtspflichtverletzungen seiner Beamten festgestellt. Thüringen hatte auch sämtliche relevante Akten des Landesamtes für Verfassungsschutz dem ersten Bundestagsuntersuchungsausschuss zur Verfügung gestellt – im Gegensatz zu anderen Bundesländern, die sogar versuchten, die Aktenanlieferung durch Thüringen zu verhindern und den die Akten transportierenden Lastwagen auf dem Weg nach Berlin zu stoppen.
Dieses um Aufklärung bemühte und Verantwortung übernehmende Verhalten setzt sich deutlich positiv ab vom Umgang anderer Bundesländer, zum Beispiel des Freistaates Sachsen. Der Mehrheitsbericht des ersten sächsischen Untersuchungsausschusses zum NSU hat trotz offensichtlicher Fehler sächsischer Sicherheitsbehörden, die das Leben der Mitglieder des NSU in Sachsen über 13 Jahre ermöglichten, keinerlei Verantwortung übernommen.
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Serkan Alkan, Seda Başay, Antonia v.d. Behrens, Önder Boǧazkaya, Dr. Mehmet Daimagüler, Dr. Björn Elberling, Berthold Fresenius, Alexander Hoffmann, Carsten Ilius, Ali Kara, Stephan Kuhn, Edith Lunnebach, Eberhard Reinecke, Krikiakos Sfatkidis, Sebastian Scharmer, Reinhard Schön, Isaak Sidiropoulos, Dr. Peer Stolle, Turan Ünlücay.
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Mehr zur Landtagsdebatte, in der nicht nur die AfD sondern auch die CDU gegen den Antrag gestimmt haben, auf der Seite des MDR. Fern aller Logik allerdings die Begründung der CDU:
Außerdem sprach sich die CDU-Fraktion gegen eine Erinnerungsstätte für die Opfer aus. Es dürfe keine Pilgerstätte für Neonazis geschaffen werden, hieß es.
Endlich haben wir doch mal ein gutes Argument gegen Kriegerdenkmäler: Schließlich darf man keine Pilgerstätte für Pazifisten schaffen. Und was ist mit Denkmälern von Goethe und Schiller? Werden die nicht eventuell eine Pilgerstätte für Anhänger von Lore-Romanen und Jerry Cotton?
Aber wahrscheinlich meint die CDU auch gar nicht „Pilgerstätte“, sondern eher „Anschlagsziel“. Gemeint ist eigentlich, man wolle kein neuen Anschlagsziel für rechtsextremistische Gewalttäter schaffen. Damit ist die Begründung der CDU nichts als die Kapitulation vor dem rechten Mob.
Eberhard Reinecke