Ein Detail des Befangenheitsantrages des angeklagten Rechtsextremisten Wohlleben ist doch schildernswert. Drei Richter seien befangen, weil sie Briefe beschlagnahmt hätten auf denen Sie Hakenkreuze erkannt hätten; das sei Verfolgungswahn, schliesslich handele es sich um kalligrafische Darstellung des F durche Herrn Wohlleben.
Die sah dann so aus (wobei wir die Abbildung auf das unbedingt notwendige beschränken).
An „Jena“ können wir erkennen , dass Herr Wohlleben auch e und a ohne kalligraphische Schnörkel schreiben kann. Herrn Wohlleben mag davon träumen, dass es ihm gehe wie jener heute als „18“ bezeichneten Person, der 1924 von einem Münchener Gericht bescheinigt wurde, aus „rein vaterländischen Geist und edelsten Willen“ gehandelt zu haben. Für das weitere Verfahren wichtiger ist aber der enge Schulterschluss seiner Verteidigerin und seines Verteidigers mit ihm – ohne jede ideolgische Distanzierung -. Allerdings: Verteidigerin Nicole Schneiders bekennt sich zur früheren NPD Mitgliedschaft, und Herr Klemke hat Erfahrungen in der Verteidigung von Rechtsradikalen sowie in der Verharmlosung rechtsradikaler Taten. So heisst es auf „tagesspiegel.de“ vom 22.11.2012:
„Als Co-Verteidiger hat Schneiders den Cottbuser Olaf Klemke geholt. Er verteidigte im Jahr 2000 einen Angeklagten im „Hetzjagd-Prozess“ am Landgericht Cottbus. Junge Rechte hatten Asylbewerber verfolgt, ein Algerier trat in Panik eine Glastür ein und verblutete. Im Prozess sagte Klemke, die Angeklagten hätten „Räuber und Gendarm“ spielen wollen.“
Jetzt wird natürlich interessant, ob es zum Schulterschluss zwischen der Verteidigung Wohlleben und der Verteidigung Zschäpe kommt. Immerhin: Herr Klemke hat sich schon mal dem Befangenheitsantrag der Verteidigung Zschäpe angeschlossen.
Nachtrag 19.5. 2013: Über die rechten Netzwerke im Knast und auch die Briefumschläge des Herrn Wohlleben berichtete frontal21-ZDF am 14.5.2013.
Weitere Ergänzung vom 4.6.2013: sehr lesenswert zu Rechtsanwältin Schneiders, Recherche von Lena Kampf auf Stern.de