Mit dem sog. Sozialschutz-Paket hat der Bund nunmehr – befristet – für den Zeitraum von März 2020 bis Juni 2020 unter anderem einen erleichterten Zugang zu den sog. Hartz IV-Leistungen beschlossen. Durch Einführung des § 67 in das SGB II gelten ab sofort folgende Änderungen: Weiterlesen