Land Hamburg zahlt 1.200,00 € für Prozessverzögerung
durch den Pressesenat des OLG
Es war ein wichtiger Prozess in frühen Jahren meiner Anwaltstätigkeit. Es ging für meine Mandanten um die Existenz und ich hatte in der Berufungsinstanz im Zusammenhang mit einer Beweisaufnahme noch einige weitere Gesichtspunkte vorgetragen. Der Gegner drängte, wollte unbedingt eine Entscheidung, der ältere bedächtige Vorsitzende konterte mit der Bemerkung, bei ihnen im Senat gelte immer noch der Grundsatz, dass das richtige Urteil wichtiger sei als das schnelle Urteil. Tatsächlich kam es dann später zu dem „richtigen“ Urteil für meine Mandanten gerade auch auf Grund der neuen Gesichtspunkte, die ich vorgetragen hatte. Man sieht daran, dass eine Beschleunigung gerichtlicher Verfahren nicht immer von Vorteil ist. Weiterlesen