Wenig wird im Rahmen des NSU-Verfahrens so kontrovers diskutiert wie die Frage, ob Michéle Kiesewetter das zufällige Opfer eines Mordes war (zur falschen Zeit am falschen Ort) oder ob sie gezielt umgebracht wurde. Die Bundesanwaltschaft hat sich für die erste Variante entschieden, wenn es in der Anklage heißt: „Die Tat richtete sich gegen Zufallsopfer, die nur deshalb angegriffen wurden, weil sie Polizisten und damit Vertreter des von der terroristischen Vereinigung ,,NSU“ gehassten Staates waren“. Weiterlesen