Es gibt keine öffentliche Diskussion mit grünen Politikern, in der nicht vorgehalten wird, welche fatalen Auswirkungen die höhere CO² Bepreisung für die ländliche Umgebung, ehrenamtlich tätige Personen etc. hätte. Tenor immer: Wenn das noch weiter steigt, kann ich mir Autofahren nicht mehr leisten. Weiterlesen
Archiv für den Autor: Eberhard
Wäre Boateng jetzt vorbestraft?
(wenn das Urteil zu 60 Tagessätzen á 30.000,00€ rechtskräftig wird). In der Taz vom 11.9.2021 heißt es:
Da es weniger als 90 Tagessätze sind, gilt Boateng als nicht vorbestraft.
Im Kölner Stadtanzeiger vom 17.9.2021 lese ich:
Boateng ist damit aber nicht vorbestraft. Eine Vorstrafe gibt es erst ab 90 Tagessätzen.
Wirklich? Warum soll man nicht vorbestraft sein, obwohl man bestraft wird. Auch ich habe schon man Mandanten häufiger die Frage gehört: „Bin ich damit vorbestraft?“. Weiterlesen
Laschets Sofortprogramm „Entlastung“: Theaterdonner um nichts
Mit dem auf einer Pressekonferenz groß angekündigtem Sofortprogramm wollte Laschet wohl endlich mal konkret werden.Der Teil „Entlastungspaket“ lautet:
Der Arbeitnehmerpauschbetrag steigt auf 1.250 Euro. Die Minijobgrenze steigt sofort auf 550 Euro pro Monat. Gut für Schüler, Studenten und Nebenjobber. Außerdem: Eine höhere Pendlerpauschale soll Mobilität auf dem Land bezahlbar halten.
Laut Spiegel meint die CDU, damit kleinere und mittlere Einkommen unmittelbar zu entlasten. Was aber bewirkt dieses Programm?
Der Arbeitnehmerpauschbetrag ist ohnehin nur für diejenigen von Bedeutung, die nicht höhere konkrete Werbungskosten geltend machen können. Zu den Werbungskosten gehören vor allen Dingen die Fahrten zum Arbeitsplatz, häusliches Arbeitszimmer, Arbeitsmittel, Fortbildungskosten, Gewerkschaftsbeiträge etc. Nur wer dafür keine konkreten Kosten von zur Zeit mehr als 1000 €, nach CDU Plänen 1250 € geltend machen kann, könnte von den Erhöhung des Pauschbetrages profitieren. Wer ohnehin höhere Werbungskosten hat, hat keinerlei Entlastung.
Die Pendlerpauschale hatte schon bisher nur Auswirkungen, wenn die damit angemeldeten Fahrtkosten höher als 1.000,00€ waren. Wenn nun gleichzeitig die Pendlerpauschale erhöht wird, so dürften zumindest für diejenigen, die bisher bereits mit Ihrer Pendlerpauschale über dem Pauschsatz lagen, keine weiteren Vorteile durch die Erhöhung des Pauschsatzes eintreten. Es sind also keine Fälle denkbar, in denen jemand sowohl von der Erhöhung des Pauschbetrages wie zusätzlich der höheren Pendlerpauschale profitieren kann. Um welchen Betrag die Pendlerpauschale erhöht werden soll, steht nicht im Sofortprogramm.
Aber selbst wenn wir einmal jemanden unterstellen, der keine Werbungskosten über 1250,00€ geltend machen kann so ergäbe sich bei kleineren und mittleren Einkommen folgende Entlastung: Es müssten jeweils gegenüber dem jetzigen Zustand 250 € (pro Jahr) weniger versteuert werden. Bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 20.000 € liegt der individuelle Höchststeuersatz bei 26 %, d. h. ein solcher Arbeitnehmer wird um 65 € pro Jahr entlastet. Bei einem zu versteuernden Einkommen von 30.000 liegt der Steuersatz bei 30 %, die zusätzliche Einsparung beträgt also 75 € pro Jahr. Aber natürlich entlastet der höhere Freibetrag eventuell auch Besserverdienende, bei einem Spitzensteuersatz von 42 % ergibt sich eine Einsparung von 105 € pro Jahr.
Dass unter diesen Bedingungen die direkte Auszahlung eines Mobilitätsbetrages unabhängig vom Einkommen – wie von den Linken und Grünen vorgeschlagen – eine deutlich höhere Entlastung für kleine und mittlere Einkommen darstellt, liegt auf der Hand.
Der einzig handfeste Vorschlag nämlich die Ausdehnung von Minijobs macht gerade deutlich, dass nicht die versicherungspflichtige Beschäftigung (z.B. durch Erhöhung des Mindestlohnes) gestärkt werden soll sondern wieder nur der Niedriglohnsektor.
Das Sofortprogramm ist also nichts als Augenwischerei
Eberhard Reinecke
Zwischenruf: Lokführerstreik
Es wird gegen die GDL gehetzt vor allem mit der Behauptung, beide Tarifparteien seien für 3,2% nur die Laufzeit wäre unterschiedlich. Die GDL wolle eine Laufzeit von 28 Monaten die Bahn von 40. Jeder denkt: Na dann sollen die sich doch bie 34 Monaten einigen. Doch schon diese Darstellung ist reine Verdummung, an der sich fast alle Medien beteiligen.
Die Forderung der GDL lautet (ähnlich wie der Abschluss im öffentlichen Dienst): 1,4% ab 1.4.2021 plus Coronaprämie, weitere 1,8% ab 1.4.2022 dann 16 Monate weitere Laufzeit.
Das Angebot der Bahn: Keine Lohnerhöhung bis zum 30.9.2022, dann 1,4% und ab 1.4.2023 weitere 1,8% für dann noch 16 Monate
Es ist schon von einer seltenen Dreistigkeit, die 16 Monate Lohnverzicht (vom 1.4.2021 – 1.10.2022) in die „Laufzeit“ einzurechnen. Jeder denkt, dass am Anfang die Lohnerhöhung steht.
Eberhard Reinecke
Vorletzter Akt im NSU-Verfahren?
Am 12.08.2021 findet sich auf der Webseite des Bundesgerichtshofes eine ungewöhnliche Pressemitteilung. Unter der Überschrift
Bundesgerichtshof wird demnächst über NSU-Verfahren informieren
heißt es einfach nur:
Der Bundesgerichtshof wird voraussichtlich am 19. August 2021 im Wege einer Pressemitteilung weitere Entscheidungen im sog. NSU-Verfahren (3 StR 441/20) bekannt geben, sowie über den weiteren Fortgang des Verfahrens informieren.
Der Anwalt als Prophet – das geht oft schief
Wie Ex CDU-Politiker Bähner seinem Verteidigers
das Pfeifen im Walde überläßt
Während die Initiative „Tatort Porz – keine Ruhe nach dem Schuss“ ein kurzes Video ins Internet stellt, in dem es um den Schuss des ehemaligen CDU-Politikers Bähner auf einen Jugendlichen geht: