„…für die nächsten Wochen, Monate oder Jahre“, das heißt für den Prozess.
von RA Eberhard Reinecke, 16. April 2013. Er vertritt Nebenkläger im Münchner NSU-Prozess.
Die Fernsehsendungen kurz vor Beginn des Verfahrens waren geplant und wurden durchgezogen, auch nachdem das Oberlandesgericht den Termin nunmehr um drei Wochen verschoben hat. Natürlich ist die Terminsverschiebung ärgerlich, allerdings immer noch besser als ein Verfahren durchzuführen, das von Anfang an mit einem rechtlichen Fragezeichen versehen ist. Es wird sich in den nächsten Wochen herausstellen, ob es nur um die Akkreditierung gegangen ist.
Nach der „Vorberichterstattung“wissen wir jetzt (ohne überrascht zu sein): Beate Zschäpe will sich in der Hauptverhandlung nicht äußern. Na und? Wer glaubt denn ernsthaft, dass sie sich wahrheitsgemäß äußern würde und nicht nur rein verteidigungstaktisch. Wer würde denn Erklärungen hören wollen, in denen das monströseste Verbrechen seit dem 2. Weltkrieg erklärt wird. Wollen wir wirklich eine „wahrheitsgemäße“ Aussage hören, bei der Frau Zschäpe nach Art des Paulchen Panther Videos rechtfertigt, dass zum „Schutze des deutschen Volkes“ beliebig Personen aus anderen Ländern ermordet werden dürfen? Oder sollen wir uns ein Gesülze darüber anhören, wie sie fast unbeabsichtigt in diese Situation geraten ist, dann „nicht mehr rausgekommen ist“, aber eigentlich von allem nichts gewusst hat?
Die Anklage der Bundesanwaltschaft spricht für sich, wir brauchen keine Aussage von Frau Zschäpe. Mein Kollege Reinhard Schön und ich haben (zusammen) mehr als 70 Jahre Anwaltstätigkeit auf dem Buckel und wenig Anklagen gesehen, die so sorgfältig und umfassend waren. Umso bedauerlicher, dass die Medien mittlerweile wieder Zweifel säen, nur weil Frau Zschäpe nicht selbst geschossen habe. Hier verlieren die Medien den Bezug zur Realität. Getreu der „Tatort“-Devise, dass die Sache möglichst bis zur letzten Minute spannend bleiben soll, werden Zweifel gesät, die in der Anklage und den dort dargelegten Beweisen aber keine Grundlage finden.
Dass es bei dieser Berichterstattung um Sensationsgier und nicht um juristische Aufklärung geht, wird schon daran deutlich, dass über die übrigen Angeklagten kaum eine Berichterstattung erfolgt, obwohl die diesen gemachten Vorwürfe zumindestens teilweise schwieriger zu beweisen sein werden als die Vorwürfe gegen Frau Zschäpe.
Die Monströsität der Verbrechen verschwindet auch völlig, wenn Frank Plasberg dann in seiner Sendung „Hart aber fair“ vom 15. 04. 2013 die Verteidigerin Anja Sturm interviewt (bei youtube ab ca. Minute 24), die erklärt, sie habe von Anfang an das Verfahren übernehmen wollen, sie habe auch gleich ein gutes Vertrauensverhältnis zu Frau Zschäpe aufgebaut und sie hält die Anklage der Bundesanwaltschaft für übertrieben. Es ist schon eine interessante Frage, wie man das Vertrauen zu einer Person aufbaut, die kurz vor ihrer Festnahme ein Haus angezündet hat und dabei billigend den Tod einer Neunzigjährigen sowie von Handwerkern in Kauf genommen hat und dann auch noch das Bekennervideo über die Mordtaten verschickte. Es gibt offenbar genügend Rechtsanwälte, die sich im Medieninteresse sonnen, unabhängig davon, was und wen sie eigentlich verteidigen.
Dass aber Plasberg dann der Verteidigerin „alles Gute“ wünscht, ist nun wirklich ein Schlag ins Gesicht der Opfer. Was wünscht er den Opfern? Alles Gute für die Verteidigung von Frau Zschäpe heißt ja nun nichts anderes als möglichst keine oder eine geringe Verurteilung, keine Aufklärung, sondern Verdunkelung und Verharmlosung. Vielleicht sollte auch Herr Plasberg bei seinen Floskeln etwas nachdenken.